Die Stadt bezahlt Dir Dein Klima-Projekt!
Das Klimabudget möchte die Erlanger Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, ihre eigenen, gemeinschaftlichen Klimaschutz- Projekte durchzuführen. Sie sollen aktiv den Klima-Aufbruch in Erlangen mitgestalten, denn nur gemeinsam kann das beschlossene 1,5°C-Ziel in Erlangen erreicht werden.
Die Stadtteil- und Ortsbeiräte kennen ihren Stadtteil und wissen, wo der Schuh vielleicht drückt. Mit Rat und Tat können sie den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, sinnvolle Klimaschutz-Projekte für den jeweiligen Stadtteil zu entwickeln. In ihren öffentlichen Beiratssitzungen entscheiden sie dann demokratisch darüber, welche Projekte für eine Förderung in ihrem Stadtteil besonders geeignet sind.
Das Klimabudget lädt dazu ein, gemeinsam kreativ im Klimaschutz zu werden: zum Beispiel die Einrichtung eines Reparaturcafés, ein klimafreundlicher Koch- oder Filmabend, die Durchführung eines Klima-Science-Slams oder einer informativen Radtour bis zu Bildungsprojekten an Kitas, Schulen oder für Erwachsene – der Fantasie sind fast keine Grenzen gesetzt. Wichtig sind ein Beitrag zum Klimaschutz und zum Allgemeinwohl.
Antragsverfahren
1 Antragsberechtigung
(1) Antragsberechtigt sind
a. alle Bürger*innen ab 14 Jahren, die ihren Wohnsitz in Erlangen angemeldet haben
b. Vereine, Organisationen, Bildungsträger etc., deren Hauptsitz oder Zweigstelle im Gebiet der Stadt Erlangen liegen.
2 Fördervoraussetzungen – Was wird gefördert?
(1) Es werden neue Projekte und Erweiterungen innerhalb bestehender Projekte gefördert.
(2) Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:
a. Die Projekte müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
b. Die Projekte müssen einen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten.
c. Die Projekte müssen im Gebiet der Stadt Erlangen umgesetzt werden.
d. Die Projekte müssen innerhalb des im Antrag angegeben Zeitraums umgesetzt werden.
(4) Es werden sogenannte Sachkosten bezuschusst wie zum Beispiel Ausgaben für Materialien, Druckkosten, Dienstleistungen. Hierzu zählen auch Honorare für Referentinnen und Referenten.
3 Höhe der Förderung
Es kann ein Zuschuss in Höhe von 200 – 5.000 Euro pro Jahr und Projekt beantragt werden.
4 Antragsverfahren
Um den Zuschuss zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
– vollständig ausgefülltes Antragsformular „Zuschuss Klimabudget“
Das Antragsformular kann unter dem Link www.erlangen.de/klimabudget heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind per Post oder per E-Mail an folgende Adresse einzureichen:
Anschrift:
Stadt Erlangen
Bürgermeister- und Presseamt Rathausplatz 1
91052 Erlangen
E-Mail: klimabudget(at)stadt.erlangen.de
5 Auswahlverfahren
Der Antrag „Zuschuss Klimabudget“ kann 2023 bis zum 01.05. und ab 2024 bis zum 01.03. eingereicht werden.
Die eingereichten Projekte werden durch das Bürgermeister- und Presseamt der Stadt Erlangen auf die Einhaltung der Förderbedingungen und durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen auf die Machbarkeit der Projekte geprüft.
Die Projektanträge, die die Förderbedingungen erfüllen, werden in der kommenden Sitzung des zuständigen Stadteil- bzw. Ortsbeirats beraten. Die Termine werden im Ratsinformationssystem der Stadt Erlangen bekannt gegeben.
Der jeweils zuständige Stadtteil- bzw. Ortsbeirat entscheidet für jedes Projekt über die Gewährung eines Zuschusses. Werden durch die eingereichten Projekte mehr Mittel beantragt als zur Verfügung stehen, entscheidet der zuständige Stadtteil- bzw. Ortsbeirat, welches Projekt bezuschusst wird. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
6 Bewilligung
Nach Bewilligung durch den zuständigen Stadtteil- bzw. Ortsbeirat wird ein Zuschussbescheid durch das Bürgermeister- und Presseamt der Stadt Erlangen für die Projekte erstellt und an die Antragsstellerin/Antragssteller verschickt.
7 Auszahlung des Zuschusses
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach der Projektumsetzung. Dazu ist das Formular „Verwendungsnachweis“ einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Belege sind beizulegen.
Die Verwendung des Zuschusses ist, wenn im Einzelfall nicht anderes bestimmt ist, innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuschusszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, dem Bürgermeister- und Presseamt der Stadt Erlangen nachzuweisen.
Erfolgreich umgesetzte Projekte werden auf der städtischen Webseite veröffentlicht, um andere Bürgerinnen und Bürger zu inspirieren
Übersicht zu den abgeschlossenen Projekten: